die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts bis zur Höhe des in der
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelten Umfanges.
in Spezial-Straf-Rechtsschutz-Policen übernehmen die Versicherer auch abweichend die Kosten für eine "angemessene"
Vergütung über die Grenzen der BRAGO hinaus
Kosten eines sog. Korrespondenzanwalts (sofern notwendig)
2. Gerichtskosten
3. Zeugen und Sachverständige
Sachverständige und Gutachter müssen gerichtlich bestellt sein
Gebühren und Auslagen eines Gerichtsvollziehers
4. Schiedsverfahrenskosten
5. Kosten des Gegners
sofern der Versicherungsnehmer zur Übernahme entsprechender Kosten verpflichtet ist
(z.B. bei verlorenen Prozess)
6. Kosten von Verwaltungsbehörden
Kosten in Verfahren vor Verwaltungsbehörden (z.B. Führerscheinangelegenheiten)
(inkl. Kosten für Zeugen, Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde herangezogen werden)
Kosten der Vollstreckung im Verwaltungswege
7. Reisekosten
Kosten für Reisen des Versicherungsnehmers zu einem ausländischen Gericht,
wenn sein Erscheinen als Beschuldigter oder als Partei vorgeschrieben und zur Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich ist.
8. Übersetzungskosten
Kosten für die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers im Ausland
9. Kautionskosten
Muss eine Kaution gestellt werden, um den VN einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen,
gewährt der Versicherer ein zinsloses Darlehen in der im Versicherungsvertrag festgelegten Höhe.
10. Kosten für technische Sachverständige in KFZ-Angelegenheiten