Es sind eine Reihe von Regeln zu beachten, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden:
Es muss alles getan werden, um das Ausmaß des Schadens zu begrenzen (sich z.B. um Verletzte kümmern und
Notdienste alarmieren).
Der Schaden muss innerhalb einer Woche gemeldet werden (auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gestellt wurden).
Schadenersatzansprüche müssen ebenfalls innerhalb einer Woche gemeldet werden.
Der Versicherer muss unverzüglich über alle juristischen Schritte, die die Gegenseite unternimmt, informiert werden (z.B.
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, Erlass eines Strafbefehls ...).
Ganz wichtig: Sie dürfen in der Pferdehaftpflicht Versicherung einen Schadenersatzanspruch nicht ohne Rücksprache mit dem
Versicherer anerkennen.
Kommt es zum Gerichtsprozess, ist der Strategie des vom Versicherer bestellten Anwaltes Folge zu leisten (auch der Anwalt ist
über alle relevanten Sachverhalte zu informieren).
Sie müssen dem Versicherer genaue und wahrheitsgemäße Angaben über den Schaden liefern. Beachten Sie:
Unwahre Angaben im Schadenformular können bei der Pferdhaftpflichtversicherung zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Schadenformulare zum downloaden:
Haftpflichtschadenformulare alle Versicherer/Gesellschaften