Nicht alles ist in einer Pferdehaftpflicht Versicherung versichert. Hier einige wichtige Ausschlüsse:
1. Eigenschäden
wird der Tierhalter oder der Tierhüter - welcher vorrübergehend auf das Tier aufpasst - vom Pferd getreten,
besteht kein Leistungsanspruch aus der Pferdehaftpflicht-Versicherung.
3. Falschangaben
bei falscher Angabe der Pferde-Rasse oder Anzahl der im Besitz befindlichen Pferde,Geschlecht des Pferdes,Nutzung des Pferdes
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