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Welche Sachen sind in der Hausratversicherung versichert ?

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Hausratversicherung

Alle "beweglichen" Sachen, die zum Hausrat gehören, werden versichert. Hierzu gehören z.B.:
  • Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen
  • Schmucksachen und sonstige Wertsachen
  • Teppiche, Beleuchtungskörper
  • Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke
  • Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
  • Ton- und Bildträger
  • Musikinstrumente, Bücher
  • Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen
  • Spiel- und Hobbysachen, Film- und Fotoausrüstung
  • Handwerkszeug, Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder
  • Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte
  • Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln
  • Reinigungs- und Putzmittel
  • Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel
  • Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere, Kleinvieh
  • Wertsachen, bei den meisten Versicherern bis zu 20% der Versicherungssumme bereits mitversichert. Bei Notwendigkeit einer größeren Versicherungssumme für Wertgegenstände besteht die Möglichkeit diese gegen Mehrbeitrag zu erhöhen.
    • Schmuck,
    • Kunstgegenstände,
    • Bargeld,
    • Wertpapiere,
    • Antiquitäten älter als 100 Jahre (jedoch keine Möbel)
Hinweis:
Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag aufgeführt werden.

Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)